Michael Haase, Facharzt für Augenheilkunde | Psychotherapie, Kreuzstraße 19, 53225 Bonn-Beuel, Tel. 0228 | 47 45 80, haase@facharzt.de

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Ärztekammer Nordrhein


Liebe gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten,

ich habe meinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht über den 30. September 2020 hinaus verlängert. Untersuchungen und Behandlungen können daher bei uns seit dem 01. Oktober 2020 nicht mehr über Ihre Krankenkassen-Chipkarte abgerechnet werden. Für die Versorgung unserer Kassenpatienten steht seit diesem Zeitpunkt die Augenklinik Roth zur Verfügung, wo auch die entsprechenden Patientenakten verwahrt werden.

Dies ist ein Schritt, der mir nicht leicht gefallen ist - ein Schritt, der die Trennung von vielen von Ihnen bedeutet, denen ich über viele Jahre und Jahrzehnte hinweg eng verbunden bin.
 
Der Hauptgrund für meine Entscheidung war die vom Gesetzgeber angeordnete Zwangsvernetzung ärztlicher Praxen mit den Krankenkassen sowie mit anderen medizinischen Einrichtungen und Playern im Gesundheitssystem per Telematik Infrastruktur (TI). Durch die Vernetzung würden Ihre persönlichsten und intimsten Angelegenheiten, Ihre Anwesenheiten, Ihre Krankheiten und Ihre Behandlungen den Mitarbeitern der Krankenkassen und einer großen "medizinischen Öffentlichkeit" zugänglich gemacht. Mit der geforderten Vernetzung würde außerdem die ärztliche Schweigepflicht verletzt, eine der Grundvoraussetzungen ärztlichen Wirkens und die Grundlage Ihres Vertrauens zu mir. Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang auch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), mit dem ebenfalls massiv der Datenschutz und somit Ihre Privatsphäre attakiert würde.

Ein weiterer Grund war, daß ich mir als Freiberufler nicht per Gesetz in meine seit Jahrzehnten bewährte Praxisorganisation hineinpfuschen lasse, wie es das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verlangt. So werde ich auch zukünftig Termine immer kurzfristig und ohne längere Wartezeiten während Ihres Praxisaufenthaltes anbieten können.

Ich bitte Sie, liebe gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, um Verständnis für meine Entscheidung. Selbstverständlich können Sie sich in unserer Praxis auch weiterhin untersuchen und behandeln lassen. Die Abrechnung erfolgt dann, wie bei Privatpatienten, nach der Gebührenordnung für Ärzte, so wie Sie es schon von unseren Wahlleistungen her kennen (Vorsorgeuntersuchungen, Messung der Hornhautdicke, Komfort-Brillenbestimmung mit individueller Gläserberatung, Untersuchung des Sehnervenkopfes, Gutachten, u.v.a.), die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.


Unsere Sprechzeiten: 
Nach Vereinbarung
Öffnungszeiten Sekretariat: Montags bis Donnerstags von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Abrechnung:    Privatliquidation


Freundliche Grüße


Ihr M. Haase